Whistleblowing („Hinweise geben“) ist für uns ein wichtiger Baustein, um die Integrität unseres Unternehmens zu wahren und Sie bestmöglich vor Missständen zu schützen.
Aus diesem Grund haben wir eine Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingerichtet. Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen und Missständen innerhalb unseres Unternehmens.
Für uns ist es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten werden. Das digitale Meldesystem bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, ihre Meldungen unkompliziert und wenn gewünscht auch anonym einzureichen. Die Hinweisgebermeldestelle wird durch eine von uns beauftragte externe Meldestellenbeauftragte betreut. Wir haben uns bewusst für die Auslagerung der Hinweisgebermeldestelle entschieden, um die Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit jederzeit sicherzustellen.
Unsere Hinweisgebermeldestellenbeauftragte ist: Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH, Köln
Hier können Sie Ihre Meldung abgeben: Digitales Hinweisgebermeldesystem
Diese Prozessschritte durchläuft ein Hinweis:
Das Ziel der Hinweisgebermeldestelle ist es, Hinweisgebern zu ermöglichen, Gesetzesverstöße sowie weitere Missstände im Arbeitsumfeld und wichtige Themen innerhalb des Unternehmens zu melden.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz aller Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben. Hinweisgeber kann demnach jede Person sein, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen Verstoß bemerkt und diesen meldet, z.B.: Arbeitnehmer, Bewerber, Beamte, Selbstständige, Praktikanten, ehemalige Arbeitnehmer etc.
Geschützt werden Hinweisgeber, wenn hinreichend Grund zu der Annahme besteht, dass die Informationen zu einem Verstoß der Wahrheit entsprechen und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und die vorgesehenen Meldewege genutzt werden.
ACHTUNG: Die wissentliche Offenlegung von unrichtigen Informationen sowie ein Missbrauch der Meldekanäle stellen bußgeldbewehrte Vergehen dar.
Zudem sind alle Regelungen erfasst, welche die Umsetzung europäischer Rechtsnormen angehen. Dazu gehören:
Des Weiteren können sie sich auch an eine externe Meldestelle des Bundes wenden:
Bundesamt für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes 53094 Bonn
Bundeskartellamt, Externe Meldestelle für Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts und gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act), Kaiser-lFriedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Hinweisgeberstelle für Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Dreizehnmorgenweg 44-48, 53175 Bonn